Befangenheit
eines Verfahrensbeistands.
Zunächst
einmal die gute Nachricht: Es gibt sie. Die aufrichtig um das Wohl der Kinder
besorgte und aktiv dafür tätigen Verfahrensbeistände. Häufig berichten
mir Elternteile über Kindesanwältinnen und Kindesanwälte (so die umgangssprachliche Bezeichnung der Verfahrensbeistände), die tatsächlich darum
bemüht sind, vor Gericht im Sinne der Kinder zu (ver-)handeln und im
Gerichtssaal das Kind gewissenhaft zu vertreten.
Viel öfter jedoch wird mir über Verfahrensbeistände berichtet, die de facto nur als zweiter Anwalt oder Anwältin eines Elternteils agieren – verbissen, agressiv, rücksichtslos. Vor allem ohne Rücksicht auf das Kind, das im Falle von Befangenheit eben ohne Beistand ist.
Die Befangenheit der Verfahrensbeistände hat
zahlreiche Facetten und kann auch schon mal die Form eines hinterhältig geführten psychologischen
Krieges gegen einen Elternteil annehmen – so, dass dieser Elternteil irgendwann die eigene
Wahrnehmung anzweifelt bzw. irgendwann das Gefühl hat, den Verstand zu verlieren.
In diesem Artikel finden Sie einige Informationen und eine Checkliste mit Impulsen zur Erkennung der Befangenheit eines Verfahrensbeistandes.